Schulsozialarbeit

Als Schulsozialarbeiter ist Herr Baylan nicht mehr im Dienst.

Für BuT Fragen siehe auch

https://www.leverkusen.de/vv/produkte/FB50/Leistungen_fuer_Bildung_und_Teilhabe.php

Schulsozialarbeit

Schulsozialarbeit ist schwerpunktmäßig eine präventive Form der Jugendhilfe zur Förderung von Kindern und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter.

Die Angebote der Schulsozialarbeit sind grundsätzlich für alle Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Schule offen. Mit den Methoden der Einzelfallhilfe / Beratung, sozialpädagogische Gruppen und Projektarbeit zu spezifischen Themen orientieren sie sich an der aktuellen Entwicklung innerhalb des Sozialraums und des Systems Schule und sollen durch die frühzeitige Bereitstellung von Hilfsangeboten gute Entwicklungsbedingungen für Schüler/Innen zu schaffen.

Rechtsgrundlagen

Die rechtliche Grundlage der interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule bilden die

•§§ 1, 11, 13, 14, 16, 81 Sozialgesetzbuch VIII

•§ 3 Allgemeine Schulordnung  und

•§ 5b Schulverwaltungsgesetz   

Die Schulsozialarbeit ist weiter gewachsen und deckt  im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes, den Teil einer präventiven Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Sozialpolitik und soll dazu beitragen, individuelle und gesellschaftliche Benachteiligungen durch besondere sozialpädagogische Maßnahmen und Beratungsangebote auszugleichen. Konkret geht es um finanzielle Zuschüsse zur Mittagsverpflegung, Tagesausflügen/ mehrtägige Klassenfahrtenfahrten im Rahmen von Schule, Lernförderung, Schülerbeförderung und Beiträge zu Sport- oder kulturellen Freizeitaktivitäten die jungen Menschen aus sozial schwachen Familien einen gleichberechtigten Zugang zu Bildung sowie Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben ermöglichen soll.