Fragen und Antworten zur Notbetreuung

FAQ-Liste zum Angebot „Notbetreuung/Wiederaufnahme der Ganztags- und Betreuungsangebote“, Stand 30. April 2020

Allgemeiner Hinweis: Die Vorgaben für die Notbetreuung und die Wiederaufnahme der Ganztags- und Betreuungsangebote werden gemäß den geltenden Empfehlungen für die Wiederaufnahme des Unterrichts angepasst (vgl. Schulmail Nr. 15). Diese FAQ-Liste wird fortlaufend aktualisiert. Bei Fragen können Sie uns gerne ansprechen! Bei Unklarheiten und in Zweifelsfällen sollte immer der Schulträger/die Schulaufsicht einbezogen werden.

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Coronavirus_NotbetreuungFAQ/index.html

Welche Kinder dürfen die angebotene Notbetreuung besuchen?

Wenn mindestens ein Elternteil in einem der Tätigkeitsbereiche nach Maßgabe der Anlage 2 (ab dem 23. April 2020) zur Coronabetreuungsverordnung beschäftigt und in diesem Tätigkeitsbereich unabkömmlich ist, oder das alleinerziehende Elternteil einer Erwerbstätigkeit nachgeht, sich im Rahmen einer Schulausbildung oder im Rahmen einer Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befindet und sofern eine private Betreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll – unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts – organisiert werden kann. Dies gilt für jede Erwerbstätigkeit des alleinerziehenden Elternteils, unabhängig von der Auflistung der Tätigkeitsfelder, die sich aus der Anlage der CoronaBetrVO ergeben.

Das Notbetreuungsangebot gilt für alle Kinder, insbesondere von Klasse 1 bis Klasse 6. Ein entsprechendes Antragsformular ist hier zu finden.

Zudem dürfen Schülerinnen und Schüler die Notbetreuung besuchen, wenn wegen einer Kindeswohlgefährdung eine Aufnahme in die Notbetreuung erforderlich ist.

Die Kinder sollten keine Zeichen einer Atemwegsinfektion aufweisen. In den Familien bzw. im häuslichen Umfeld sollten aktuell keine infektiösen Erkrankungen vorhanden sein, z.B. Magen-Darm-Infektionen. Die Kinder sollten täglich auf entsprechende Symptome überprüft und ggf. in die häusliche Betreuung geschickt werden (vgl. SchulMail Nr. 10 mit Anlagen, vgl. Schulmail Nr. 15 mit Anlagen, zum SchulMail-Archiv). Quelle: Bildungsportal, Stand 29.04.2020

Findet die Notbetreuung parallel zur Wiederaufnahme des Unterrichts weiterhin statt?

Ja, die Notbetreuung findet weiterhin statt, bei uns an der Schule montags bis freitags von 07.30 Uhr – 15.00 Uhr. Am Präsenztag nehmen die Schülerinnen und Schüler am angebotenen Unterricht und ggfs. an Ganztags- und Betreuungsangeboten teil, ansonsten bleibt das Angebot der Notbetreuung im gewohnten Umfang bestehen.