Liebe Eltern,
heute möchten wir noch einmal auf das schöne Angebot der Musikschule hinweisen.
Bildung und Teilhabe
(… der sogenannte „Bildungsgutschein“)
Der Zugang zu ermäßigten Gebühren ist der Gutschein „Bildung und Teilhabe“ . Familien, die diesen für Musikschulunterricht einsetzen, können die Gebühren – über den Gutscheinbetrag hinaus – um 50 % oder um 100 % ermäßigt werden.
Der Gutschein muss beim Fachbereich Soziales beantragt werden. Genauere Informationen hierzu: (Link zu Formular) bzw. Internetseite der Stadt Leverkusen, Suche nach „Bildung und Teilhabe“.
Bezugsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre in der Regel, bei
– Bezug von Arbeitslosengeld II („Hartz IV“)
– Bezug von Sozialhilfe – Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
– Bezug von Wohngeld
– Bezug von Kindergeldzuschlag
Antragsformulare für „Bildung und Teilhabe“ sind auch in der Musikschule erhältlich oder bei uns in der Schule (hier über Herrn Ali Baylan, unseren Schulsozialarbeiter).
Musikalische Grüße – Ihr ALS-Team