Elterninformation zu den Selbsttests in KW 15 (Donnerstag, den 15.04.2021 & Freitag, den 16.04.2021)

Liebe Eltern,

folgendes Schreiben habe ich gestern per E-Mail an die Eltern geschickt, die ihr Kind in KW 15 zur pädagogischen Betreuung bei uns angemeldet haben. Ich denke, dass es ggf. ebenfalls für Sie interessant ist und möchte es daher auch hier veröffentlichen.

Liebe Eltern, Sie haben Ihr Kind für die pädagogische Betreuung der Distanzlernwoche (KW 15) angemeldet. Heute möchte ich Sie mit weiteren Informationen zum Thema „Selbsttests“ versorgen:

Die gesetzlichen Grundlagen sind wie folgt:

Schulmails vom 15.03., 03.04., 08.04.

Coronabetreuungsverordnung (vom 07.01. in der ab dem 12.04.gültigen Fassung; tritt mit Ablauf des 09.05. außer Kraft)

Das heißt: Wir sind dazu verpflichtet, Kinder bei der Durchführung der Selbsttests anzuleiten und zu beaufsichtigen! (Dienstanweisung!)

Gesetzliche Grundlagen – Auszüge aus den Schulemails (15.03.2021):

Ort und Zeit der Testung

Grundsätzlich entscheiden die Schulen nach ihren Gegebenheiten über Zeitpunkt und Organisation der Testungen. Den Schulen verbleibt somit nach der Anlieferung der Tests eine Vorlaufzeit zur Planung und Vorbereitung der Selbsttestungen. (…) Bei der Durchführung beachten die Schulen folgende Maßgaben: Die Testungen finden in den Klassen oder Kursräumen an den von der Schulleitung festzulegenden Tagen grundsätzlich zu Beginn des Unterrichtes mit den im Präsenzunterricht anwesenden Schülerinnen und Schülern statt. (…)

Das schulische Personal – insbesondere Lehrerinnen und Lehrer – beaufsichtigen die Durchführung der Selbsttests. Die Testung in der Schule stellt für alle Schülerinnen und Schüler sicher, dass der Test unter Beachtung der Gebrauchsanweisung richtig durchgeführt wird und eine unverzügliche Information über mögliche Infektionen vorliegt

Die Test Kits für unsere Schule sind heute Mittag gegen 13.00 Uhr eingetroffen (statt wie am 06.04.2021 mitgeteilt Zustellung am 07.04.2021!) und wir bereiten nun alles entsprechend vor.

Ebenso bitten wir Sie entsprechend erste Maßnahmen vorzubereiten und zu überlegen, ob Sie das Angebot der Schule wahrnehmen möchten und/oder Alternativen. Die von mir festgelegten Tage sind für diese Woche: Donnerstag (15.04.2021) und Freitag (16.04.2021). Es verschafft Ihnen als Eltern hoffentlich etwas Planungszeit, genau wie uns.

Gesetzliche Grundlagen – Auszüge aus den Schulemails (15.03.):

Ablauf einer Testung in der Schule

Die Selbsttests sollen nach Vorankündigung der Schule grundsätzlich bei Unterrichtsbeginn/Betreuungsbeginn im Klassen- oder Kursverband durchgeführt werden (siehe oben). Die Schülerinnen und Schüler haben unmittelbar vor der Testung auf ihre Handhygiene zu achten. Während der Testung wird im Raum gelüftet. Bei der Testung ist sorgfältig auf den notwendigen Abstand zwischen Schülerinnen und Schülern zu achten. Die Maske darf nur während der Testung selbst abgenommen werden. Hierbei kann es mit Blick auf die Gruppengröße erforderlich sein, gestaffelt vorzugehen, so dass aufgrund der Abstandswahrung von mindestens 1,5 Metern zueinander während des Testgeschehens zunächst ein Teil der anwesenden Schülerinnen und Schüler denjenigen Teil des Tests durchführt, bei dem die Maske abgesetzt werden muss, im Anschluss daran, nachdem der erste Teil der Schülerinnen und Schüler die Masken wieder aufgesetzt hat, folgt der andere Teil der Gruppe. Die Selbsttests führen die Schülerinnen und Schüler unter Aufsicht und Anleitung von Lehrkräften oder sonstigem schulischen Personal selbst durch.

Erste Elternfragen haben mich am Wochenende erreicht. Ggf. hilft Ihnen die FAQ Liste aus dem Anhang weiter?! Wir haben Tests der Firma Siemens.

Gesetzliche Grundlagen – Auszüge aus den Schulemails (15.03.):

Die Verlässlichkeit der Ergebnisse eines Selbsttests ist wesentlich von sorgfältigen Probenentnahmen abhängig. Insbesondere jüngere Kinder sollen bei den Testungen in geeigneter Weise durch anschauliche Erklärungen unterstützt werden. Hier folgt weiteres unterstützendes Material des Herstellers (z.B. Videos – ein Beispiel wird nachher noch auf unserer Homepage veröffentlicht). Ggf. hilfreich können auch die Videos sein:

Bei der Durchführung der Testungen sollen Lehrkräfte und sonstiges schulisches Personal keine Hilfestellungen (z.B. Abstriche vornehmen, Teströhrchen befüllen etc.) leisten. Die Lehrkräfte kontrollieren das Ergebnis der Testung. Wenn ein positives Testergebnis vorliegt, muss das Ergebnis auch unverzüglich dokumentiert werden. Danach sollte eine Handdesinfektion erfolgen. Bei Schülerinnen und Schülern mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung (insbesondere in den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie im Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung), der gegebenenfalls dazu führt, dass sie nicht in der Lage sind, den Selbsttest in der Schule – sowohl in der Förderschule als auch im Gemeinsamen Lernen – eigenständig durchzuführen, wird der Selbsttest zu Hause durchgeführt. Die Eltern informieren die Schule im Fall eines positiven Testergebnisses und halten ihr Kind zu Hause.

Der Ablauf wird besprochen (Visualisierungen werden u.a. genutzt)

1) Hände waschen                          8) Röhrchen fest verschließen

2) Kügelchen überprüfen             9) 4 Tropfen ausdrücken

3) Nasenabstrich                             10) Röhrchen entsorgen

4) Röhrchen öffnen                        11) 15 Minuten warten

5) Vermischen                                  12) Ergebnis ablesen

6) Tupfer ausdrücken                    13) Testkassette entsorgen

7) Tupfer entsorgen                       14) Hände waschen

> das Schulische Personal trägt während der Testdurchführung medizinische Maske und Einmalhandschuhe.

Gesetzliche Grundlagen – Auszüge aus den Schulemails (15.03.):

Ergebnisinterpretation des Selbsttests

Das Ergebnis eines Selbsttests (…) ist wie folgt zu interpretieren:

Negativ => Das Vorhandensein einer Kontrolllinie (C) – egal wie schwach diese ist – aber keine Testlinie (T) bedeutet ein negatives Ergebnis.

Positiv => Das Vorhandensein einer Testlinie (T) zusammen mit einer Kontrolllinie (C) bedeutet ein positives Ergebnis.

Ungültig => Wenn keine Kontrolllinie (C) sichtbar ist, ist das Ergebnis als ungültig zu betrachten. Der Test funktioniert nicht richtig und sollte mit einem neuen Test-Kit wiederholt werden.

Gesetzliche Grundlagen – Auszüge aus den Schulemails (15.03.):

Umgang mit einem positiven Testergebnis

Ein positives Ergebnis eines Selbsttests ist noch kein positiver Befund einer Covid-19-Erkrankung, stellt allerdings einen begründeten Verdachtsfall dar. Die betroffene Person muss unverzüglich und in altersgerechter Weise unter Einhaltung der allgemeinen Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen isoliert werden. Ein positives Testergebnis begründet den Verdacht eines Vorfalls im Sinne des § 54 Abs. 4 SchulG; das weitere Vorgehen richtet sich daran aus. Wichtig ist die sofortige Dokumentation, da sich der Test-Kit nach einer gewissen Zeit verfärbt und wertlos wird. Er kann dann auch gefahrlos entsorgt werden (s.u.). Die Schulleitung informiert die Eltern (…) und entscheidet, ob die Schülerin oder der Schüler nach Hause geschickt wird oder aus der Schule abgeholt werden muss. (…) Kann eine sofortige Abholung durch die Eltern nicht gewährleistet werden, muss ein vorübergehender geschützter Aufenthalt in der Schule sichergestellt werden. Für die Information an Eltern (…) werden wir noch kurzfristig ein Formular im Bildungsportal einstellen, auf das Sie zurückgreifen können.

Gesetzliche Grundlagen – Auszüge aus den Schulemails (15.03.):

Bei positivem Testergebnis besteht keine Meldepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt; auch informatorische Kontaktaufnahmen der Schulleitung mit dem Gesundheitsamt oder Nachfragen sollten unterbleiben. Die Schulleitung kann in eigener Verantwortung aufgrund von § 54 Abs. 4 Satz 3 SchulG (Gefahr im Verzug) handeln. Durch die nachfolgende PCR-Testung (s.u.) ist die Einbindung des Gesundheitsamts gewährleistet. Die Schule hat die Fälle positiver Selbsttests mit Name, Tag und Lerngruppe zu dokumentieren (s.o.). Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales weist hier auf Folgendes hin:

Ein positives Selbsttestergebnis ist durch eine PCR-Testung zu bestätigen. Hierfür muss umgehend durch die betroffene Person bzw. deren Eltern/Personensorgeberechtigte von zuhause aus Kontakt mit der Hausärztin/dem Hausarzt bzw. der Kinderärztin/dem Kinderarzt aufgenommen und ein Termin vereinbart werden. Eine erneute Teilnahme der Schülerin oder des Schülers am Unterricht ist erst mit einem negativen PCR-Test wieder möglich. Bis zum PCR-Testtermin sollte sich die Person in freiwillige häusliche Quarantäne begeben, um der Gefahr von Ansteckungen vorzubeugen.

Gesetzliche Grundlagen – Auszüge aus den Schulemails (15.03.):

Bei einem positiven PCR-Nachweis erfolgen die weiteren Schritte nach Maßgabe der landesrechtlichen Verordnungen (u.a. häusliche Absonderung auch für Familienangehörige und ggf. die Lerngruppe, die Klasse, Kontaktpersonen.

Ein COVID-19-Verdachtsfall auf der Grundlage eines Selbsttests an einer Schule bedeutet seitens des Gesundheitsamts in der Regel nicht, dass eine Klasse in Quarantäne geschickt oder die gesamte Schule geschlossen wird. Die Schülerinnen und Schüler mit negativem Testergebnis können weiterhin die Schule besuchen. (…) Die direkten Sitznachbarn bzw. engen Kontaktpersonen (sog. „social bubble“) des betroffenen Verdachtsfalls sind allerdings aufgefordert, bis zum Vorliegen des PCR-Testergebnisses des Verdachtsfalls nicht nur strikt die Infektions- und Hygienemaßnahmen einzuhalten (unabhängig von Aufenthaltsort oder auch im Sportunterricht), sondern auch nicht notwendige Kontakte nach der Schule zu vermeiden.

Testdokumentation

Um Daten für die Weiterentwicklung der Bekämpfung der Corona-Pandemie zu gewinnen, ist es von großer Bedeutung, die Testungen zu dokumentieren. Jede Schule erfasst daher die Testungen nach den unten aufgeführten Maßgaben. Dabei werden an dieser Stelle in Form von vertraulich zu handhabenden Listen personenbezogene Daten erhoben. Festzuhalten sind für jede Klasse oder jeden Kurs:

Datum der Testdurchführung / Angabe der Klasse oder des Kurses / Anzahl der anwesenden Schülerinnen und Schüler / Anzahl der ausgegebenen Selbsttests Anzahl der positiven Testergebnisse, Namen der positiv getesteten Schülerinnen und Schüler. (…)

Die Schulleitung bewahrt diese Testdokumentation bis auf Weiteres auf. (Anm. Ich kläre noch was das konkret heißt und warte auf Rückmeldung vom Schulamt.) Sie kann auch für eventuell erforderliche Nachermittlungen des Gesundheitsamtes verwendet werden.

Entsorgung der Testmaterialien

Für die Entsorgung der Test-Kits werden Sammelbehälter für Abfall mit dickwandigem Müllsack oder Doppelsack-Methode benötigt. Die Schülerinnen und Schüler sollen die gebrauchten negativen Test-Kits unmittelbar in den bereitstehenden Müllbeutel entsorgen. Ein positiver Test-Kit verfärbt sich nach gewisser Zeit und wird dadurch wertlos (zur notwendigen Dokumentation s.o.); er kann auch gefahrlos mit entsorgt werden. Die Müllbeutel sind von den Schulträgern zur Verfügung zu stellen und zu entsorgen.

Testungen Lehrerinnen und Lehrer / schulisches Personal

Das bisherige Testangebot für alle Lehrkräfte und das gesamte Personal an Schulen in Form von zwei Schnelltests bei niedergelassenen Ärztinnen oder Ärzten wird unmittelbar nach den Osterferien durch die Bereitstellung von zwei Selbsttests pro Woche abgelöst. Die Selbsttests werden zusammen mit den Selbsttests für die Schülerinnen und Schüler an die Schulen geliefert.

Das regelmäßige Testen ist zusätzlich geeignet, um frühzeitig mögliche Infektionen zu erkennen und deren Verbreitung zu begrenzen.

… aufgrund der Länge erspare ich Ihnen und mir jetzt die Auszüge aus den anderen Schulmails zu dem Thema.

Ich hoffe, dass Sie hier konkrete erste Antworten erhalten haben und es für die Testung hilfreich ist.

Wir klären momentan noch offene Fragen wie z. Bsp. ob wir Ihnen die Selbsttests aushändigen dürfen, damit Sie zuhause den Test mit Ihrem Kind/Ihren Kindern durchführen können. Momentan ist das scheinbar nicht möglich; daher müssten wir Sie bitten entsprechend vorzusorgen, sofern Sie zuhause oder im Testzentrum den Test durchführen möchten. Sie haben alternativ die Möglichkeit ihr Kind in einem Testzentrum testen zu lassen (Stichwort Bürgertest). Das Ergebnis hat eine Gültigkeit von zwei Tagen. Danke für Ihr Verständnis bzw. die Hilfe und Unterstützung vorab! Ohne Sie wäre das alles nicht möglich bzw. so gut!  

Wir gehen von Ihrem Einverständnis aus, andernfalls müssen Sie Ihren Einspruch bitte schriftlich kundtun.

Bitte haben Sie aber hier im Blick, dass sogenannte Testunwillige nicht am Unterricht, sowie der Betreuung, teilnehmen dürfen.

Sie können sicher sein, dass wir hier eine Vorgehensweise wählen werden, die kindgerecht ist, sowie das nötige Feingefühl aufweisen wird.

Gemeinsam werden wir auch diese Aufgabe meistern, da sind wir uns im ALS Team sehr sicher!

Falls Sie noch Fragen haben, sprechen Sie uns bitte an. Wir sind für Sie da!