Information des MSB NRW für die Schulen – Schulbetrieb nach Auslaufen der Coronaverordnungen

Liebe Eltern,

im Anhang erhalten Sie einen Brief von Frau Feller, indem Sie Änderungen der Coronamaßnahmen erklärt. Hier folgt zunächst eine Zusammenfassung für die neuen Vorgaben ab dem 01. Februar 2023.

Vorsichtsmaßnahmen sind:

  • Die rechtliche Grundlage zum anlassbezogenen Testen in der Schule fällt ersatzlos weg. Es werden keine Selbsttests mehr ausgeteilt. Solange die Schule noch über Tests verfügt, können diese in kleinen Mengen ausgegeben werden.
  • Masken können freiwillig getragen werden.
  • An den Schulen gelten die allgemeingültigen Hygieneregeln; die bewährte Husten- und Nies-Etikette in den Ellenbogen, regelmäßiges Händewaschen, Desinfizieren sowie regelmäßiges Lüften 
  • Es gilt weiterhin der Grundsatz: Wer krank ist, sollte nicht die Schule besuchen. Das gilt für alle am Schulleben Beteiligten. Eltern entschuldigen, wie bisher auch, ihre Kinder vom Schulbesuch.

Coronainfektion wurde festgestellt:

  • Es wird eine „dringende Empfehlung“ zum Tragen einer Maske ausgesprochen, denn die 5-tägige Isolationspflicht entfällt. 
  • Grundsätzlich gilt: Wer krank ist und Symptome hat, sollte wie bisher auch zu Hause bleiben und Meldung im Sekretariat machen.

Siehe hierzu auch

https://www.schulministerium.nrw/25012023-schulbetrieb-nach-auslaufen-der-corona-verordnungen

In der Hoffnung auf zunehmend leichte Coronainfektionen sowie verantwortungsvolles Handeln bei Krankheiten verbleibe ich mit freundlichen Grüßen,

Ihre Doris Hartlep