Die Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen ist an die Vorgaben des Bundesinfektionsschutzgesetzes angepasst worden. Ziel dieser Verordnung ist es weiterhin, die erfolgreiche Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie so fortzusetzen, dass schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen für die Bürgerinnen und Bürger und eine Überforderung der gesundheitlichen Versorgungsstrukturen, insbesondere der Krankenhausversorgung, weiterhin bestmöglich verhindert werden. Ab heute gilt eine neue Fassung.
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