Aktionsprogramm „Ankommen und Aufholen für Schülerinnen und Schüler“ – hier Projekt „Yoga und gesunde Ernährung für Kinder“

Weitere Informationen zum Aktionsprogramm finden Sie u.a. hier:

Quelle: https://www.schulministerium.nrw/ankommen-aufholen

Auszug aus der SchulMail vom 12.08.2021:

Extra-Personal

Für diesen Baustein stehen insgesamt weitere 160 Millionen Euro bereit.

Abhängig von den jeweiligen Erfordernissen vor Ort und in Abstimmung mit der Schulaufsicht haben Schulen die Möglichkeit, Personal für die Dauer des Programms befristet einzustellen. Die Ausschreibungen werden im Portal WWW.VERENA.NRW.DE veröffentlicht. Eingestellt werden können Lehrkräfte oder anderes pädagogisches oder sozialpädagogisches Personal.

Auf ausgeschriebene Bedarfe für Lehrkräfte können sich sowohl Personen mit Lehramtsbefähigung als auch andere qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber bewerben. Dies können zum Beispiel Hochschulabsolventinnen und -absolventen, Pensionärinnen und Pensionäre, Studierende oder Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung sein, wenn sie für den Schuldienst geeignet sind.

Auf ausgeschriebene Bedarfe für anderes pädagogisches oder sozialpädagogisches Personal können sich beispielsweise Fachkräfte für Schulsozialarbeit, Fachkräfte in multiprofessionellen Teams, sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase, Fachlehrkräfte an Förderschulen oder Fachlehrkräfte an Berufskollegs, wie z.B. Werkstattlehrkräfte und technische Lehrkräfte, bewerben. Es gelten die in den einschlägigen Erlassen festgelegten Anforderungen an die Qualifikation der Bewerberinnen und Bewerber.

Die befristet Beschäftigten unterstützen Schülerinnen und Schüler zusätzlich beim Aufholen pandemiebedingter Lernrückstände. Dies kann insbesondere durch Förderung und Betreuung von Gruppen, durch Unterstützung der Stammlehrkraft im Regelunterricht, durch Fördermaßnahmen außerhalb des Regelunterrichts oder durch andere unterrichtsergänzende Maßnahmen erfolgen. Personen ohne Lehramtsbefähigung unterstützen die Lehrkräfte und wirken bei der Erziehung, beim Unterricht und der Beratung der Schülerinnen und Schüler mit.

Auch regelmäßige Mehrarbeit von Bestandslehrkräften ist zur Intensivierung der individuellen Förderung in Abstimmung mit der Schulaufsicht möglich.

Weitere Informationen zum Einstellungsverfahren von Extra-Personal sowie zur Mehrarbeit finden Sie im Bildungsportal unter:

https://www.schulministerium.nrw/extra-personal