Ministerin Gebauer: Knappe Testkapazitäten und Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz erfordern Anpassung des „Lolli“-Verfahrens
Liebe Eltern,
es gibt eine offizielle Pressemitteilung des Ministeriums für Schule und Bildung (MSB), die ich vorab zur Kenntnisnahme hier veröffentliche:
Kurzfristig werden folgende Anpassungen im „Lolli“-PCR-Testregime vorgenommen:
- Auch weiterhin werden in den Grund- und Förderschulen „Lolli“-PCR-Pooltests angewandt.
- Die Auflösung positiver Pools durch PCR-Einzeltests wird an den Grundschulen verändert. Es ist keine Abgabe von PCR-Rückstellproben an die Labore mehr vorgesehen.
- Schülerinnen und Schüler eines negativ getesteten Pools nehmen wie gewohnt am Präsenzunterricht teil.
- Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools dürfen nur dann am Präsenzunterricht teilnehmen, wenn sie ein negatives Schnelltestergebnis zu Unterrichtsbeginn vorweisen können.
- Bei einem positiven Antigen-Schnelltest erfolgt das eingeübte Verfahren und das infizierte Kind begibt sich in häusliche Isolation; eine Kontrolltestung außerhalb des Schulsystems ist erforderlich. (Anmerkung: Wichtig ist, dass Sie telefonisch erreichbar sind bzw. die Schule/OGS aktuelle Telefonnummern hat!)
- Die notwendigen rechtlichen Anpassungen der Corona-Test/Quarantäneverordnung werden kurzfristig durch die Landesregierung vorgenommen.
- Die Grundschulen werden ab sofort vollumfänglich in das Bestellmanagement von Antigen-Schnelltests eingebunden.
-> Die angekündigte SchulMail liegt noch nicht vor.
-> Weitere Informationen zum neuen Verfahren bekomme ich morgen in der Schulleiterkonferenz.
Hinweisen möchte ich noch auf Folgendes:
- Die heutigen Poolergebnisse der Jahrgänge 3 & 4 liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor.
- Morgen können die Kinder der Klassen 1 & 2 wieder zur Schule/OGS kommen; ideal wäre es aber, wenn die Kinder einen negativen Bürgertest mitbringen könnten. Ansonsten testen sich die Kinder selber vor Ort (siehe oben).
Liebe Grüße, auch vom ALS-Team,
Doris Hartlep