Liebe Eltern,
die Aufhebung der Maskenpflicht bringt folgende Änderungen zu den Quarantäneregeln mit sich. Ab sofort gilt:
„Tritt in einem Klassen- oder Kursverband ein Infektionsfall auf, ist die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ab sofort in der Regel auf die nachweislich infizierte Person sowie die unmittelbare Sitznachbarin oder den unmittelbaren Sitznachbar zu beschränken. Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung weiterhin ausgenommen.“
Konkret bedeutet dies, dass als unmittelbare Sitznachbarn die Personen gelten, die rechts, links, vor und hinter dem Indexfall sitzen, sofern der Abstand von 1,5 m unterschritten wurde.
Für den oben beschriebenen Personenkreis wird eine Quarantäneanordnung ausgesprochen. Es erfolgt keine Quarantäneanordnung, wenn die betroffenen Kontaktpersonen vollständig immunisiert (geimpft oder genesen) sind. Es erfolgt in der Regel auch dann keine Quarantäneanordnung, wenn die Indexperson und die Kontaktpersonen durchgängig eine Maske getragen haben. Es ist allerdings nicht ausgeschlossen, dass nach individueller Betrachtung des Schulkontextes (z.B. Klassenfeier) auch abweichend Quarantäneanordnungen ausgesprochen werden müssen.
Vor dem Hintergrund des aktuellen Pandemieverlaufes und der oben beschriebenen Handlungsweise empfiehlt der Medizinische Dienst der Stadt Leverkusen weiterhin, auf ein freiwilliges Tragen von Masken hinzuwirken. Die Masken stellen weiterhin einen existenziellen Baustein in der Bekämpfung der Pandemie dar.
Quelle: E-Mail vom Schulamt für die Stadt Leverkusen, 03.11.2021