Liebe Eltern, gestern abend haben wir eine neue SchulMail des MSB NRW erhalten.
Auszug aus der SchulMail: … das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Bundesgesetz) ist nach der gestrigen Verabschiedung im Deutschen Bundestag bereits heute im Bundesrat behandelt worden. Unmittelbar nach dessen Entscheidung hat der Bundespräsident das Gesetz ausgefertigt. Somit tritt es schon am morgigen Freitag, 23. April 2021, in Kraft. Ich wende mich daher auf dem schnellstmöglichen Weg an Sie, um über die Auswirkungen dieser neuen Rechtslage auf den Schulbereich zu informieren.
Das Gesetz schafft einen geänderten rechtlichen Rahmen für das staatliche Handeln in der Corona-Pandemie. Es führt eine bundesweit verbindliche „Notbremse“ ein, die zunächst ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 ab dem übernächsten Tag zusätzliche Maßnahmen zum Infektionsschutz auslöst. Ab einer Inzidenz von 165 gelten weitergehende Maßnahmen. …
Das Inkrafttreten des Bundesgesetzes bedingt auch Änderungen der Coronabetreuungsverordnung. Auf folgende Regelungen in der Coronabetreuungsverordnung weise ich noch einmal besonders hin:
- Die Testpflicht und die Abläufe in den Schulen bleiben im Wesentlichen unverändert. Über die bisherigen Testverfahren hinaus werden auch kindgerechte Pooltests an Grundschulen und an Förderschulen zugelassen. Das Ministerium für Schule und Bildung arbeitet derzeit an der Beschaffung und Vorbereitung solcher Tests.
- Die Angebote der bisherigen Notbetreuung werden in die pädagogischen Betreuungsangebote integriert und folgen den dazu erlassenen Regeln in der SchulMail vom 11. Februar 2021. …
- Daneben werden einige Vorschriften präzisiert. Hier möchte ich die Pflicht zur Übermittlung positiver Testergebnisse an die Gesundheitsämter hervorheben; dies war bereits Gegenstand der SchulMail vom 14. April 2021.
https://www.schulministerium.nrw/22042021-informationen-zum-schulbetrieb-ab-26-april-2021
Hinweisen möchten wir noch auf Folgendes: das Land NRW bereitet sich darauf vor, die Antigen-Schnelltests an Grund- und Förderschulen durch das am Universitätsklinikum Köln („SCHOCO – Schul-Observation auf Corona“) getestete Verfahren PCR-basierter Pooltestungen zu ersetzen. Somit steht voraussichtlich ab Mai das Testverfahren – welches zu handhaben ist wie ein „Lolli-Test“ – für den Einsatz in den Grund- und Förderschulen bereit.
Am 26.04.2021 und am 27.04.2021 (Zeitfenster von 09.00 Uhr – 18.00 Uhr) finden regionale Videokonferenzen für uns statt. Wir sind schon sehr gespannt auf die Informationen des Ministeriums!
Herzliche Grüße – Doris Hartlep & Peter Theobald